Unsere Leistungen
Detaillierte Fachkenntnisse in Buchführung und Bilanzierung

Unsere Kanzlei betreut überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Neben der klassischen Steuerberatung betreuen wir Unternehmer von der Existenzgründung bis hin zur Unternehmensnachfolge und begleiten Familien bei erbschaftsteuerlichen Gestaltungen mit dem Ziel der Steueroptimierung.

Vor Ablauf eines jeden Kalenderjahres bieten wir unseren Mandanten eine detaillierte Ergebnisplanung an, um auf Basis der hochgerechneten Gewinne Steuern zu kalkulieren, den Cashflow zu ermitteln und entsprechend Maßnahmen ergreifen zu können. Investitionsvorhaben unserer Mandantschaft unterstützen wir beratend und mit Hilfe von Finanzierungs- und Leasingvergleichen; für die betriebswirtschaftlichen Beratungen stehen uns Betriebs-und Branchenvergleiche zur Verfügung.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten auch in schwierigen Situationen, z.B. bei Betriebsprüfungen oder in Finanzgerichtsverfahren. Bei rechtlichen und notariellen Fragen, Versicherungen und Vermögensmanagement stehen uns kompetente Partner zur Verfügung.

Ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist die umfassende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Heilberufen. Wir verfügen außerdem über detaillierte Fachkenntnisse in der Buchführung und Beratung von Freiberuflern, wie Rechtsanwälten, Ingenieuren, Architekten usw. Desweiteren besitzen wir umfangreiche Erfahrungen bei der Betreuung von den verschiedensten Gastronomiebetrieben und ebenso bei der Komplettbetreuung von Vereinen. Selbstverständlich sind wir mit unserem Leistungsangebot auch für andere Branchen offen.

steuerliche Beratung und Steuererklärungen

Unsere Leistungen im Bereich der Steuererklärungen erfassen das gesamte Gebiet des Steuerrechts, Schwerpunkte bilden die:

  • Einkommenssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
    • innerhalb der Familie
    • innerhalb des Unternehmens bzw. Rechtsformwahl
    • der Kapitalanlagen
  • Vermietung und Verpachtung
  • Prüfung von Steuerbescheiden
Buchführungen und Jahresabschlüsse
  • Mandantenbuchführung einschließlich Kontierung der Belege, Führung und Abstimmung des Kontokorrents
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Beratung zum Aufbau und Führung des Rechnungswesens
  • Jahresabschlüsse mit Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Berichterstattung, Plausibilitätsprüfungen
  • Anlagenbuchführung
  • Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EstG
  • Erstellung von Abschlussunterlagen für Banken u.ä.
  • Gründungs- und Aufgabebilanzen/Sonderbilanzen
betriebswirtschaftliche Beratung
  • Existengründungen einschliesslich Finanzierungskonzeption, Investitions- und Organisationsplanung
  • Rechtsformwahl
  • allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • spezielle Beratung für Ärzte, Zahnärzte
  • Rentabilitätsberechnungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Finanzierungsplanung und Liquiditätsrechungen
  • Vorbereitung der Unternehmen auf die Anforderungen von BASEL II
Lohnbuchhaltung

Erstellung von Lohnabrechnungen, einschließlich:

  • Brutto-Nettoabrechnungen
  • Verdienstbescheinigungen
  • Anmeldungen DEVO/DÜVO
  • Beitragsnachweise Krankenkassen
  • Lohnsteueranmeldung Finanzamt
  • Schecks/Überweisungen Arbeitnehmer
  • Schecks/Überweisungen Krankenkassen und Finanzamt
  • Führung Lohnkonten
  • Lohnjournal
  • Baulohnabrechnungen
  • Preisliste Lohn
Honorarabrechnung und vertragliche Vereinbarungen

Unsere Honorare basieren auf der neuen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV - gültig ab 01.07.2020). Im Ansatz der dort vorgegebenen Gegenstand- und Tabellenwerte sind wir an die Mittelgebühr für normale Fälle gebunden.

Von der Steuerberatervergütungsverordnung abweichende Vereinbarungen in Form von Stunden- oder Pauschalhonorar sind nur in besonderen Fällen möglich. Der Stundensatz beträgt 75 € für Steuerberatung je angefangene halbe Stunde, Buchhaltung u. ä. 50 € je angefangene halbe Stunde.

Alle nicht in der Vergütungsverordnung erfassten Nebenleistungen werden wie vorstehend abgerechnet. Es können stets auch Pauschalvereinbarungen zu bestimmten Leistungen getroffen werden, insbesondere Betriebswirtschaftliche Beratung, Zuarbeiten für Banken, Hochrechnungen etc.

Die Auftragserteilung erfolgt detailliert mit einem Steuerberatungsvertrag oder gemäß Einzelauftrag und Vollmacht. Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften mit Stand: 1. Februar 2018. Diese Vollmacht kann gleichzeitig als Zustellungsvollmacht gegenüber dem Finanzamt ausgestellt werden.

Langjährige Erfahrung, Hervorragende Ausbildung, Modernste IT
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